Ehefähigkeit

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Ehefähigkeit

Die Ehefähigkeit ist gegeben, wenn eine Person ehemündig und geschäftsfähig ist. Männer und Frauen werden mit dem vollendeten 18. Lebensjahr ehemündig und erhalten volle Handlungs- und Geschäftsfähigkeit.

Vor dem 18. Lebensjahr bedarf es aber einer rechtskräftigen Ehemündigkeitserklärung. Das Gericht kann somit eine Person auf Antrag für ehemündig erklären, wenn

- der/die zukünftige EhepartnerIn bereits volljährig ist und

- der/die Obsorgeberechtigte einwilligt.





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