Eine rein konfessionelle Eheschließung in Österreich ungültig.
Eine Eheschließung kommt ist nur dann gültig, wenn sie von einem Standesbeamten unter Beisein von 2 TrauzeugInnen vorgenommen wird.
Wird vor einem Vertreter einer staatlich anerkannten Kirche, Religionsgesellschaft oder eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft geheiratet, so sind dort Erkundigungen über die Voraussetzungen zur Eheschließung einzuholen.