In Österreich nehmen immer noch viele Frauen nach der Hochzeit den Familiennamen ihres Ehemannes an. In Österreich ist nach der Hochzeit – wenn Sie den Namen Ihres Ehemannes oder Ehefrau bzw. einen Doppelnamen annehmen – in Personalausweis und Reisepass eine Änderung des Familiennamens vorgeschrieben.
Den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses müssen Sie persönlich stellen.
TIPP: Die folgenden Passbehörden bieten Ihnen die Möglichkeit, eine Online-Terminreservierung für Ihren Personalausweisantrag bzw. Reisepassantrag vorzunehmen:
- Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau
- Magistrat Graz
- Magistratische Bezirksämter Wien
- Magistrat Linz
- Falls Sie den Personalausweis bei der Passbehörde beantragen, ist kein Antragsformular erforderlich. Bei Antragstellung über eine Gemeinde benötigen Sie das Formular „Personalausweis – Ausstellung – Antrag“.
Bei Antragstellung über die Gemeinde müssen Sie eventuell mit längeren Wartezeiten rechnen.
Personalausweis
Der Personalausweis wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die von Ihnen angegebene Adresse (z.B. Wohnung) zugestellt.
Erforderliche Unterlagen
Noch nicht abgelaufener Personalausweis ist vorhanden – Personaldaten haben sich geändert:
- Gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate
- Heiratsurkunde
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur
- Eventuell Staatsbürgerschaftsnachweis
Kosten: 56 Euro
Reisepass
Zustellung des Reisepasses
Normale Zustellung: Der Reisepass wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen mit einem RSb-Brief an die von Ihnen angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt.
Expresspass: Auf Wunsch wird auch ein Expresspass ausgestellt, der sowohl in der Produktion als auch bei der Zustellung bevorzugt behandelt wird.
Ein-Tages-Expresspass: Seit 15. März 2010 kann auch ein Ein-Tages-Expresspass beantragt werden, der Ihnen am nächsten Arbeitstag mit einem eigenen Botendienst zugestellt wird.
Reisepass ist vorhanden – Personaldaten haben sich geändert:
- Abgelaufener Reisepass
- Eventuell Geburtsurkunde
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs
- Heiratsurkunde oder Namensänderungsbescheid
- Eventuell Staatsbürgerschaftsnachweis
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur
Kosten: Reisepass: 69,90 Euro, Expresspass: 100 Euro, Ein-Tages-Expresspass: 220 Euro
Führerschein
Wussten Sie schon, dass Sie in Österreich als frischgebackene Ehefrau (wenn Sie den Namen Ihres Mannes annehmen) Ihren Führerschein nach der Hochzeit nicht mehr ändern lassen müssen? Dies gilt allerdings nur dann, wenn Sie den Führerschein nicht als amtlichen Lichtbildausweis verwenden wollen.
Da man seinen Führerschein (im Gegensatz zum Reisepass) aber fast immer dabei hat, empfiehlt sich die Namensänderung aber durchaus.
Sie benötigen dazu folgende Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Alter Führerschein
- Ein Passfoto (Hochformat 35 mm x 45 mm) nicht älter als sechs Monate Eventuell Bestätigung der Meldung (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
- Heiratsurkunde bzw. amtliche Unterlagen, die die Namensänderung belegen
Kosten: Duplikatausstellung: 45,60 Euro, Expressherstellung: zusätzlich 16 Euro
(Stand: 01.01.2011, Quelle: help.gv.at)