Standesamt oder Kirche
Ob man standesamtlich oder kirchlich heiraten soll, oder beides, ist eine wichtige Frage für viele zukünftige Brautpaare. Oft wird beiden kombiniert.
Im deutsprachigen Raum kommt eine gültige Eheschließung in der Regel dann zustande, wenn sie von einem Standesbeamten oder einer Standesbeamtin unter Beisein von zwei Trauzeugen oder Trauzeuginnen vorgenommen wird. Details varieren in den Ländern Österreich, Deutschland und Schweiz allerdings.
Hinweis: Konfessionelle Eheschließungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit.
Hier finden Sie eine - ständig erweiterte - Liste aller Standesämter in Österreich, Deutschland und der Schweiz.