Standesämter

In Österreich kommt eine gültige Eheschließung nur dann zustande, wenn sie von einem Standesbeamten oder einer Standesbeamtin unter Beisein von zwei Trauzeugen oder Trauzeuginnen vorgenommen wird.

 

Hinweis: Konfessionelle Eheschließungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit.

 

Hier finden Sie eine – ständig erweiterte –  Liste der Standesämter in Österreich und auch einige Standesämter in Deutschland.





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