Standesämter
In Österreich kommt eine gültige Eheschließung nur dann zustande, wenn sie von einem Standesbeamten oder einer Standesbeamtin unter Beisein von zwei Trauzeugen oder Trauzeuginnen vorgenommen wird.
Hinweis: Konfessionelle Eheschließungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit.
Hier finden Sie eine – ständig erweiterte – Liste der Standesämter in Österreich und auch einige Standesämter in Deutschland.
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